Altersheim Reinigung
Auch in Ihrem Senioren- Altersheim sorgen wir für sehenswerte Reinigungsqualität. Mit selbstverständlich geschultem Personal werden sich ganz sicher auch die Älteren in ihrem Umfeld wohlfühlen.
Matratzenreinigung, die heutigen Matratzen haben eine Lebensdauer von ca. 10-15 Jahre. Wir verlieren täglich 1,5g an Hautschuppen und schwitzen Nacht für Nacht bis zu einem halben Liter Flüssigkeit, dadurch entsteht ein idealer Nährboden für Milben.
Unser fachgerecht und gewissenhaftes Personal sowie moderne und umweltfreundliche Reinigungstechnologien tragen dazu bei, dass Sie sauber hygienisch einwandfreie Matratzen erleben.
Durch jahrelange Erfahrung und erfolgreiche Arbeit für die Hotellerie garantieren wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Reinigungsleistung und zwar auf Dauer.
unsere maschinelle Ausstattung sowie unser Reinigungsproduktsortiment sind auf dem neuesten technischen Standard und von bester Qualität.
Unsere Mitarbeiter sind sowohl im Umgang mit unseren Geräten als auch mit den Reinigungsmitteln bestens geschult.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und genießen Sie eine professionelle Aufwertung und tiefgehende Pflege Ihrer Matratzen.
Auch in Ihrem Senioren- Altersheim sorgen wir für sehenswerte Reinigungsqualität. Mit selbstverständlich geschultem Personal werden sich ganz sicher auch die Älteren in ihrem Umfeld wohlfühlen.
Als Hoteldienstleister bieten wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Zimmerreinigung mit geschultem, erfahrenem und präsentablem Personal. Die von uns angebotene Dienstleistung gilt für größere und kleinere Objekte. Wir haben langjährige Erfahrung in der gründlichen und vertrauensvollen Zimmerreinigung. Die Zufriedenheit Ihrer Gäste steht dabei an oberster Stelle.
Der Mindestlohntarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung korrespondiert mit den Lohngruppen 1 und 6 des Lohntarifvertrags. Er wird für die Innen- und Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Fassadenreinigung jeweils vom Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Damit erstreckt er sich in seinem Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk mit Sitz im Ausland. Er gilt als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften. Die Einhaltung der Mindestlöhne aus diesem Tarifvertrag obliegt der Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.